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Kant - Was ist Aufklärung


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Autor
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Thema: Kant - Was ist Aufklärung
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Hermeneutiker
Mitglied
 29 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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| Eröffnungsbeitrag |
Abgeschickt am: 27.11.2009 um 21:10 Uhr |
Diese Nachricht wurde von Hermeneutiker um 21:17:10 am
27.11.2009 editiert
Bis heute prägt Kants polemischer Unsinn, Aufklärung sei der
"Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten
Unmündigkeit", die Vorstellung der meisten vom
geistigen Aufbruch im 18. Jahrhundert. Aber: weder ist
Unmündigkeit selbstverschuldet, vielmehr ist sie -
jedenfalls als Normalzustand - entwicklungsbedingt, noch
sind "Faulheit und Feigheit" Ursachen vermeintlich
lebenslanger Abhängigkeit. Kant wettert genau genommen gegen
die Sinnlichkeit, denn "liebgewordene
Bequemlichkeit", Sicherheit usw. sind Attribute des
"Sensiblen". Kants Philippika ist deswegen
mitnichten ein Manifest der Aufklärung in ihren wesentlichen
Strömungen, die vielmehr antiintellektualistisch eingestellt
ist und die Rehabilitation der Sinnlichkeit auf ihre Fahnen
geschrieben hat (Kondylis). Herder, Goethe und Schiller
beispielsweise propagieren die Bildung des Herzens, d. h.
die Ausbildung des Empfindungsvermögens, ohne das das Denken
"kalt" bliebe und nicht den "ganzen
Menschen" ergreife. Kants Straftheorie ("freier
Wille" und "kategorischer Imperativ")
vertritt das Prinzip der Vergeltung, der Todesstrafe und er
widerspricht vehement der Begnadigung. Wie modern ist
dagegen Schillers "Verbrecher aus verlorener
Ehre."
IP: geloggt
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birnenpalme
Mitglied
 120 Forenbeiträge seit dem 21.06.2009

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| 1. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 02:22 Uhr |
Naja, so unrecht hat Herr Kant ja nicht, wenn es um
Erkenntnis geht, welche mir zwar zur Verfügung stünde, die
ich aber aus fauler Bequemlichkeit nicht nutze. In diesem
Fall bin ich vollkommen selbstverschuldet unaufgeklärt. Ich
verfüge zwar über Geist und Gehirn, will aber lieber auf
meinen knurrenden Bauch hören. Selbst schuld, ganz klar! Wer
minderbegabt oder krankheitsbedingt ein abweichendes
Verhalten zeigt, für den gelten natürlich andere Maßstäbe.
Religiösen Fanatismus hingegen muss ich insofern ernst
nehmen und somit verurteilen können, weil er aus
persönlicher Überzeugung geschieht. Erziehung und
gesellschaftlich-politische Indoktrination hin oder her, das
Milieu kann und darf nicht als Ausrede dienen, wenn wir mit
jenem Maßstab messen, der auch nur annähernd der
Menschenrechtscharta entspricht. Aber nun zum Hauptpunkt:
Unmümdigkeit als entwicklungsbedingt und Normalzustand zu
bezeichnen ist so ziemlich das Hoffnungsloseste, was man
behaupten kann. So etwas sagen Leute, die sich Unmündigkeit
wünschen, weil es ihnen nützt (z.B. Despoten, Sektenführer
oder andere religiöse Oberhäupter). Bezüglich
Herzensbildung: Die wird heute Koronarsport genannt (war nur
ein Witz). Bezüglich freier Wille: Ich habe diesen Text
nicht fremdbestimmt diktiert bekommen, bin im Sinne des
kategorischen Imperativs gegen die Totesstrafe und sehr
darüber erfreut, dass Herr Kant auch polemisch werden kann.
Auch teile ich seine Ansicht das Faulheit und Feigheit
Ursachen der Abhängigkeit sind, wenn auch nicht die
einzigen.
Liebe Grüße, Wolfgang
IP: geloggt www.birnenpalme.de
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Hermeneutiker
Mitglied
 29 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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| 2. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 09:01 Uhr |
Lieber Wolfgang,
deine Meinung in Ehren und unbenommen, für d i e A u f k l
ä r u n g steht sie nun einmal nicht bzw. genauer gesagt,
sie steht für die deutsche - kantlastige - Lesart, die
wissenschaftlich nicht mehr haltbar ist. (Panajotis
Kondylis: "Die Aufklärung im Rahmen des neuzeitlichen
Rationalismus")
Zudem hatte ich auch Schiller als Gegenbeispiel angeführt.
Genauer lesen! Setzen.
Beste Grüße zurück.
IP: geloggt
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birnenpalme
Mitglied
 120 Forenbeiträge seit dem 21.06.2009

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| 3. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 21:58 Uhr |
Soll ich jetzt "Jawohl, Herr Lehrer!" sagen? Für
mich ist die Aufklärung kein Dogma, sondern ein Prozess der
noch immer stattfindet. Kant wusste z.B. noch nichts von
Neurowissenschaften und deren Erkenntnisse durch bildgebende
Verfahren, er war hat "nur" Philosoph und
womöglich, anders als Schiller, ein reaktionärer Spießer.
Weiß ich nicht, ist mir auch dann doch ziemlich egal, wer
eigentlich zu den "wahren" Aufklärern zählt. Bin
halt kein Hermeneutiker. Wichtig ist, dass Aufklärung
stattfindet. Solche Fragen, ob wir freien Willen besitzen
oder ob wir abhängig sind (in welchem Setting, mit welcher
Ausprägung usw.) werden künftig ohnehin nur noch
interdisziplinär zu bewerten sein, nicht nur rein
geisteswissenschaftlich. Was ich aber letztlich davon halte,
bleibt wieder meine persönliche Herzensangelegenheit,
irgendwo zwischen Glauben und Wissen.
Liebe Grüße, Wolfgang
IP: geloggt www.birnenpalme.de
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Hermeneutiker
Mitglied
 29 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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| 4. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 01.12.2009 um 09:37 Uhr |
Kants Manifest ist polemische Selbstinszenierung und
behandelt die Leser in der gleichen Manier, die er seinen
Gegnern vorwirft. Im Prinzip setzt er auch auf den
metaphysischen Apparat: Der Philosoph soll auf die Kanzel.
In der Spätaufklärung rennt Kant damit offene Türen ein. Nur
in Deutschland erschallt allerseits das intellektuelle
"Jawoll!" Mit wohltuenden Aunsahmen wir Schiller
usw. Inhaltlich ist sein Traktat Unsinn. Das wurde bereits
von den Zeitgenossen registriert und daran sollte immer mal
wieder erinnert werden.
IP: geloggt
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zugast
Mitglied
 38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010

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| 5. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 26.02.2010 um 21:32 Uhr |
Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und
"kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip
der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement
der Begnadigung. Wie modern ist dagegen Schillers
"Verbrecher aus verlorener Ehre."
Kants "freier Wille "wurde von Hegel weiter
ausdifferenziert . Dieser gilt als geistiger "Urheber
" eines Prinzips , dass heute in der Jurisprudens als
Sühne- oder Schuldtheorie bezeichnet wird.
Zur Erläuterung: Grundgedanke ist das alttestamentarische
Talionsprinzip...Auge um Auge...
Die Hegelsche Theorie ist bis heute allen modernen
Starftheorien überlegen, Todesstrafe natürlich ausgenommen.
zugast
IP: geloggt
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Hyperion
Mitglied
    1456 Forenbeiträge seit dem 22.06.2006

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| 6. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 26.02.2010 um 22:31 Uhr |
Diese Nachricht wurde von Hyperion um 22:36:24 am 26.02.2010
editiert
Zitat:
Kant [...] wurde von Hegel weiter ausdifferenziert .[ ...]
Die Hegelsche Theorie ist bis heute allen [...] überlegen,
nicht schecht. so würde ich das fast auch unterschreiben.
wahrlich nicht schlecht.
jedenfalls entschuldigung für diese lob-marginalität
meinerseits. back to topic.
grüße,
völlig unwichtig
IP: geloggt
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zugast
Mitglied
 38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010

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| 7. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 13:54 Uhr |
Zitat:nicht schecht. so würde ich das fast auch
unterschreiben. wahrlich nicht schlecht.
jedenfalls entschuldigung für diese lob-marginalität
meinerseits. back to topic.
Antwort: Ist das Humor von Mützenträgern, den man in anderen
Bundesländern nicht versteht?
Wenn die hegelschen Straftheorien nichts mit dem
Eingangsposting"Was ist Aufklärung" zu tun haben,
dann gut Nacht.
IP: geloggt
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zugast
Mitglied
 38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010

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| 8. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 16:04 Uhr |
Diese Nachricht wurde von zugast um 16:05:28 am 27.02.2010
editiert
Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und
"kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip
der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement
der Begnadigung. Wie modern ist dagegen Schillers
"Verbrecher aus verlorener Ehre."
Antwort: Dieses Prinzip der Vergeltung mag, wenn man es in
lapidarer Form dahinsagt antquiert und überholt oder
jedenfalls mit modernen Erkenntnissen der
Geisteswissenschaften als unvereinbar erscheinen. Ich möchte
einmal kurz darstellen, warum das nicht der Fall ist, denn
gestern hatte ich nicht mehr die Muße dazu.
Wer dies für am Thema vorbei erachtet, kann ja das Folgende
überlesen.
In der heutigen Jurisprudens herrschen drei Denkansätze vor,
Die generalpräventive Theorie: Sie besagt, dass eine
Bestrafung andere potentielle Täter abschrecken soll.
Die spezialpräventive Theorie: Danach soll der Täter durch
die Bestrafung geläutert werden.
Sühne- oder Schuldtheorie: Sie favorisiert eine
Übelszufügung beim Täter, die im Verhältnins zur Tat steht.
Dieser Denkansatz ist der Hegelsche. Hegel hat den kantschen
Gedanken verfeinert und Kant den ursprünglichen, aus dem
Talionsprinzip stammenden.
Wenn man nun wie in der Nachkriegszeit Kriegsverbrecher
abzuurteilen hatte und man stellte sich die Frage, wie man
dies intellektuell rechtfertigt, geriet man in für den Laien
nicht zu ahnende Schwierigkeiten. Da bei den Altnazis
regelmäßig keine Wiederholungsgefahr bestand ähnliche
Verbrechen zu begehen und genaugenommen niemand abgeschreckt
werden musste Kriegsverbrechen zu begehen, da der Krieg
schlichtweg vorbei war, hätte man diese Leute nach den
"modernen "Straftheorien laufen lassen müssen. Nur
mit der alten Schuldtheorie kam man diesen Verbrechern bei.
Eine andere Schwierigkeit: Wer zum Beispiel nur einen
einfachen Diebstahl begeht und partout nicht geläutert sein
will, müsste nach spezialpräventivem Gedankenansatz
eigentlich lebenslang weggesperrt werden, da er ja
unmittelbar freigelassen, sofort wieder anfängt zu stehlen.
Hier begrenzt die Schuldtheorie eine Strafe, da sie die
Übelszufügung nur im Verhältnis zur Straftat gestattet. Das
Gleiche z.B. in einem Katastrophenfall, wenn man
Plünderungen unbedingt unterbinden will. Hier könnte man dem
generalpräventiven Gedanken folgend, sofortige Erschießungen
vornehmen ( was natürlich anderen Ortes aus diesem Grund
auch geschieht).
Es gibt tausend weitere Beispiele, die alle darauf
hinauslaufen, dass die modernen Rechtswissenschaften nicht
ohne diesen alten "Vergeltungsgedanken "
auskommen.
Das sollte man sich einmal klar machen, wenn man über
Vergeltung bei Kant spricht.
Es ist nicht nur lediglich etwas, das im Vergrößerungsglas
der geschichtlichen Rückschau als exotisch und überwunden
gilt, sondern jeder Jurist, der sich mit Strafrecht befasst,
hat damit indirekt Tag für Tag zu tun.
Der Begriff der Vergeltung ist nur scheinbarer Gegenbegriff
zur Begnadigung. Kratzt man an der Oberfläche und gibt sich
nicht nur mit dem reinen Wortgeklingel zufrieden,
überschneiden sich beide Begriffe.
Oder war Schiller der Ansicht, man solle den Mörder laufen
lassen, wenn er morgen wieder den nächsten Mord begeht?
zugast
IP: geloggt
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zugast
Mitglied
 38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010

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| 9. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 17:10 Uhr |
:Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und
"kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip
der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement
der Begnadigung.
Antwort: Noch eine wichtige Ergänzung: Kants Straftheorie in
Verbindung mit den Begriffen"freier Wille und
kategorischer Imperativ " impliziert etwas völlig
anderes, als das was der Zusammenhang hier suggeriert.
Kant und später Hegel haben sich dagegen verwährt, den
Menschen lediglich als konditionierbares Wesen zu sehen.
Nicht aus der Angst vor späterer Bestrafung oder den zu
erwartenden Unlustgefühlen soll der Mensch anderen keinen
Schaden zufügen, sondern aus frei gewonnener Überzeugung,
aus freiem Willen. Heute würde man sagen aus empathischen
Gründen. Das ist der Gedanke dahinter!
- Keine intellektuelle Verbohrtheit, nach texanischer
Manier gegen Begnadigungen zu sein!
Das wird aber suggeriert, wenn man es so wie hier schreibt.
Der für alle Straftheorien auf den Punkt gebrachte
"knackige Kernsatz" von Hegel lautet: Nicht einem
Hund gleich, der lediglich die Prügel mit dem Knüppel
fürchtet, soll der Mensch die Strafe fürchten.
Ich glaube Kant und Hegel waren nicht generell gegen
Begnadigungen( sowas kann doch nur im Einzelfall entschieden
werden) oder doch? Bin überfragt! Wenn ja, dann vor diesem
Hintergrund.
Es geht um etwas anderes: Hegel sah den Menschen als ein
"quasi spirituelles" Wesen, das von einem eigenen
Gewissen geleitet wird und Selbstverantwortung trägt. Das
ist ein überaus nobles Menschenbild ( von Kant natürlich
geteilt).
Diesem Bild der Selbstverantwortung und Gewissenhaftigkeit
im Wortsinne steht gegenüber, dass der Mensch Schuld auf
sich laden kann ( der begriffliche Gegengedanke dazu wäre,
dass ein Straftäter lediglich falsch konditioniert ist und
beliebig umerzogen werden kann.
Nicht Begnadigung ist also der Gegenbegriff, denn die
impliziert ja Schuld!!!).
Wer aber Schuld auf sich lädt, der soll diese sühnen. Das
ist einfach nur die schlichte logische Folgerung, sozusagen
die Rechtsfolgenseite, wie der Jurist sagt.
Wenn man das Ganze umgekehrt positiv formuliert, entspringt
der Vergeltungsgedanke der Überzeugung, dass der Mensch für
sein Handeln selbst verantwortlich ist und für sich und
seine Mitmenschen Verantwortung trägt und tragen kann. Sein
eigenes Gewissen befähigt ihn dazu. Eben nicht nur die
Berechnung, keine Straftat zu verwirklichen, weil das dann
in der Folge unangenehm wird.
Wenn Schiller von Gnade spricht, impliziert er ja bereits
wie ich oben schon sagte eine Verwirklichung von Schuld. Wer
Schuld auf sich läd und sühnt kann auch begnadigt werden,
indem ihm die Strafe erlassen wird, in der Regel weil die
Einsicht in das eigene Schuldvergehen rasch erfolgt.
Würde man Schiller anders interpretieren und einen Gegensatz
zu Kant und Hegel herstellen, hieße das ja: Man solle
Menschen die Schuld auf sich geladen haben ( im
strafrechtlichen Sinne) auch begnadigen, wenn sie selbst
glauben, sich richtig verhalten zu haben und ohne Einsicht
sind.
Meinte Schiller das? Wohl eher nicht.
Wie Kant sich zur Todesstrafe geäußert hat weiß ich nicht,
aber man muss es in diesem Kontext sehen, wenn er denn dafür
war, was ich aber dem Threadersteller unbesehen glaube.
Auch unsere wehrten Natopartner, die Amerikaner begründen
ihre "Leidenschaft zur Todesstrafe" mit
Argumenten, die ich hier schon vortrug, nämlich sinngemäß
mit adäquater Übelszufügung. Dass die dann regelmäßig mal
´nen Unschuldigen massakrieren ist ein anderes
Thema..........................
zugast
IP: geloggt
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