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-- Rezensionen II
--- Automaten als Träger von Rechten -Andreas Matthias

TriTurAnder - 22.09.2009 um 17:40 Uhr

Automaten als Träger von Rechten. Plädoyer für eine Gesetzesänderung
Autor: Andreas Matthias
Preis: EUR 40,50
Taschenbuch: 272 Seiten
Verlag: Logos Berlin (April 2008)
ISBN: 3832519025


Der Autor Andreas Matthias hat mit seinem Buch "Automaten als Träger von Rechten" bereits jetzt erkannt, welche Herausforderung uns in der Zukunft bevorstehen wird.

Was verbirgt sich jedoch hinter dem Buchtitel, der anfangs nicht erahnen lässt wie umfassend, komplex, aber auch wie hochinteressant das Thema wirklich ist? Inhaltlich beschäftigt sich der Autor mit der so genannten Verantwortungslücke, die entsteht, wenn Maschinen mit künstlicher Intelligenz eingesetzt werden.

Nun werden sich aber viele fragen: "Maschinen mit künstlicher Intelligenz gibt es solche heutzutage schon oder ist das nur reine Fiktion?". Mit vielen Beispielen wird belegt, dass es solche Maschinen schon gibt, und nicht nur auf der Leinwand im Kino. Oft stehen diese heutzutage in menschenleeren Fabrikhallen und verrichten ohne Aufsicht durch selbstständige Entscheidungen komplexe Tätigkeiten.

Was ist aber nun, wenn solch eine Maschine mit ihrer künstlichen Intelligenz die falsche Entscheidung trifft und einen Schaden verursacht? Wer soll bei solch einem Vorfall die Verantwortung tragen? Natürlich der Betreiber oder bei einem Konstruktionsfehler der Hersteller, werden nun die meisten denken. "Aber ist das denn gerecht?", hinterfragt der Autor kritisch.

Dafür müssen wir uns aber erst einmal mit der Technik dieser Maschinen auseinandersetzen. Entsprechende Maschinen sind mit neuronalen Netzen versehen, diese lernen selbstständig und arbeiten nach dem Vorbild des menschlichen Gehirns. Da diese Maschinen (noch) nicht kommunizieren können, kann der Hersteller aber auch der Betreiber schlecht beurteilen, wie sich die Maschine nach der Auslieferung entwickeln wird. Damit ist gemeint was und wie viel sie zukünftig lernen, also in welchem Entwicklungsstadium sich diese zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden wird.

Wieso kann man aber nicht einfach die Software der Maschine daraufhin überprüfen in welchem Entwicklungsstadium sich die Maschine befindet? So einfach wie sich diese Fragestellung anhört, ist es leider nicht, da man ein neuronales Netz nicht einfach auslesen kann, bei einem Versuch würde man nicht mehr als Datenmüll zu sehen bekommen.

Deshalb vertritt der Autor die Auffassung, dass Betreiber und Hersteller von solchen Automaten keine Kontrolle mehr über diese haben. Denn nur die Maschinen haben die vollständige Kontrolle über den von ihnen ausgeführten Vorgang und sollen somit die Verantwortung für etwaige Fehler bzw. Schäden tragen.

Es würde somit eine Ungerechtigkeit entstehen, wenn man die Betreiber dazu verpflichten würde die Verantwortung für autonome Maschinen, die man nicht kontrollieren kann, zu tragen. Das Hauptanliegen von Matthias ist deshalb diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, denn gerecht ist für ihn, jemandem die Verantwortung für einen Vorgang zuzusprechen, der die Kontrolle über diesen Vorgang hat. Hier kann man dem Autor nicht widersprechen, es leuchtet ein, dass es eine Verantwortungslücke gibt und diese ist zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht korrekt geregelt.

Anschließend wird auf die Voraussetzungen eingegangen, die notwendig sind damit eine Maschine überhaupt Verantwortung übernehmen kann. Aus fünf Voraussetzungen leitet der Autor ab, dass autonome Maschinen auch juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Matthias demonstriert mit seiner durchdachten Vorgehensweise, dass keine dieser Eigenschaften ein spezifisches menschliches Element voraussetzt. Man ist erstaunt, wie er unter anderem beweist, dass Maschinen einen Willen (Intentionalität) und Wünsche (Wünsche zweiter Ordnung) haben können.

Falls die rechtliche Hürde übersprungen wird und man autonomen Maschinen Rechte, aber auch Pflichten zugesteht, steht man aber schon vor dem nächsten Problem. Wie können Maschinen für Ihr Handeln konkret Verantwortung übernehmen? Spätestens hier, denkt man sich, wird die Konzeption von Matthias scheitern, da klassische Strafmaßnahmen, die für Menschen angewandt werden, bei Maschinen sinnlos sind, oder kann man sich etwa eine Maschine vorstellen die eine Freiheitsstrafe verbüßen muss ?

Jedoch knüpft Matthias weiter an und schlägt statt klassischer Strafmaßnahmen solche vor, die bei Maschinen durchaus sinnvoll sind, man könnte diese beispielsweise neustarten, abschalten oder einfach umprogrammieren. Damit die Automaten jedoch auch finanziell für die verursachten Schäden haften können, schlägt der Verfasser eine Entlohnung der Maschinen vor. Diese sollen so entlohnt werden wie normale menschliche Arbeitnehmer auch. Der Betreiber zahlt den Lohn auf ein separates Konto ein, Inhaber dieses Kontos wäre die entsprechende Maschine. Ein Teil des Lohnes soll dabei in eine Versicherung fließen, welche für eventuelle Schäden aufkommt. Der andere Teil würde die Herstellungs- und Wartungskosten der Maschine decken.

Dies soll es nun sein, das Konzept von Matthias, doch wie real sind die Aussichten heutzutage, aber auch in der Zukunft dafür, dass sich so ein Konzept jemals durchsetzen könnte?

Momentan stellt sich die Frage, ob es nicht zu früh ist Maschinen Rechte und Pflichten zuzugestehen, da die ausreichende Akzeptanz in der Gesellschaft bisher noch nicht vorhanden ist. Dieser innovative Gedanke stößt heutzutage deshalb eher auf Unverständnis als auf offene Ohren. Einerseits sehen viele keinen ausreichenden Grund (auch aus finanzieller Sicht) für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Andererseits assoziiert man die Problematik auf negative Weise mit bekannten Hollywoodfilmen, in denen Maschinen uns unserer Freiheit berauben.

Der Autor zeigt jedoch die Grenzen zwischen Sympathien (z.B. Tamagotschi) und Ängsten in Bezug auf die Maschinen klar auf und belegt diese mit vielen aufschlussreichen Beispielen.

Aus wirtschaftlicher Sicht, wie oben bereits erwähnt, schlägt der Verfasser ein eher fragwürdiges Konstrukt vor. Eine generelle Versicherung und Maschinenentlohnung lässt sich in der Praxis wohl schwer durchsetzen. Es wird wohl eher nur eine von vielen Finanzierungsoptionen sein. Eine andere Möglichkeit wäre z.B., dass der Käufer die Maschine nicht entlohnt, sondern wie gewohnt kauft. Damit aber das Risiko bzw. die Verantwortung für diese auf sich nimmt und auf eine Versicherung verzichtet, wenn es sich um eine autonome Maschine handelt, die keinen größeren Schaden anrichten kann. Letztendlich sollte es aber dem Käufer selbst überlassen werden, welche Möglichkeit für ihn am besten ist.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Matthias mit seinem höchst lesenswerten Werk einen sehr guten Denkanstoß für unsere heutige Gesellschaft geschaffen hat. Früher oder später werden wir uns nämlich mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen, auch wenn das Thema heutzutage noch sicherlich weit entfernt scheint. Das Buch ermöglicht aber auch eine neue Sicht auf äußerst interessante Fragestellungen, mit denen man sich bisher kaum oder überhaupt nicht beschäftigt hat.

Letztendlich stellt dieses Buch eindeutig eine Bereicherung für unsere Gesellschaft dar, auch wenn wir den Nutzen daraus wahrscheinlich erst in Zukunft angemessen zu würdigen werden wissen.

Links:
· Website des Autors http://www.shufang.net/
· Buch beim Logos-Verlag http://www.logos-verlag.de/cgi-bin/buch/isbn/1902




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