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--- Ausfiltern von E-Mails ist strafbar

Jasmin - 19.01.2005 um 00:42 Uhr

Bundesweit erste Gerichtsentscheidung

Das gezielte Ausfiltern der E-Mails eines bestimmten Absenders kann strafbar sein. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Hochschulen ist es verboten, die E-Mails ihrer Angestellten grundlos zu filtern. Das Filtern von Mails verstoίe gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis und sei damit fόr Unternehmen wie fόr Hochschulen gleichermaίen strafbar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem verφffentlichten Beschluss.

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